
Aktuelles aus Schweich
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Ob Konzerte, Märkte & Feste, Wanderungen, Veranstaltungen für Kinder oder Karneval: Für jeden ist etwas dabei!
Übernahme des „Schweicher Boten“
Liebe Schweicher und liebe Isseler Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der ein oder andere – insbesondere aus der älteren Generation – kennt sie vielleicht noch: Die bis ins vorige Jahrhundert mittwochs und samstags, später sogar dreimal wöchentlich, erschienene Zeitung „Schweicher Bote“, die von 1885 bis 1935 über alles Wissenswerte aus Schweich und der näheren Umgebung informierte, Todes-, Heirats- und sonstige Anzeigen enthielt und auch damals schon über große und kleine Delikte berichtete.
Nach Verhandlungen durch Stadträtin Anita Kruppert und Dank des Schweicher Stadtrat konnte dieser historisch wertvolle Zeitungsschatz durch die Stadt Schweich erworben werden und soll nun dauerhaft in naher Zukunft auch der Öffentlichkeit zugänglich sein. Um eine fachgerechte Archivierung und geordnete Einsichtnahme sicherzustellen, wurden die 51 erworbenen Bände als Dauerleihgabe an die Stadtbibliothek Trier übertragen, wo sie künftig für jeden Interessierten im Lesesaal (Weberbach 25, 54290 Trier) einsehbar sind. Gern fertigt die Stadtbibliothek Trier zudem gegen Kostenersatz Kopien der Zeitung an, so daß Ahnenforscher, historisch Interessierte oder auch Mitbürgerinnen und Mitbürger, die für Eltern oder Großeltern ein individuelles Geschenk suchen und mit einer Zeitungsausgabe „von damals“ einem Geburtstagskind mit einer Kopie einer Ausgabe der Zeitung vom Tag der Geburt eine besondere Freude bereiten möchten, auf alle Fälle fündig werden sollten.
Das Foto zeigt (von links nach rechts) Günther Sachsenweger – den bisherigen Eigentümer der Ausgaben, in dessen Druckerei in der Brückenstraße alle Ausgaben auch gedruckt wurden – bei der Übergabe des Schweicher Boten mit Stadtbürgermeister Lars Rieger, Dagmar Weck von der Stadtbibliothek Trier, die künftig auch als Ansprechpartnerin für die Einsichtnahme fungiert, sowie Stadträtin Anita Kruppert, auf deren Initiative der Erwerb zurückging.